Agora Strategy Consulting
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Urheberrecht

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Datenschutz

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Quelle: S&K Rechtsanwälte www.streifler.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem Übersetzungsbüro Agora Strategy Consulting und dem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.

(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für uns nur verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich anerkannt haben.

2. Zustandekommen des Vertrages

(1) Der Vertrag kommt grundsätzlich durch Bestätigung (Auftragserteilung) des von uns schriftlich elektronisch unterbreiteten Angebots zustande.

(2) Erfolgt eine Auftragserteilung aufgrund eines vorher abgegebenen Angebots telefonisch, so muss der Auftrag schriftlich elektronisch bestätigt werden. Eine Erledigung des Auftrags beginnt erst nach Eingang der schriftlich elektronischen Bestätigung.

(3) Die Mitarbeiter des Übersetzungsbüros Agora Strategy Consulting sind bevollmächtigt, Angebote namens und für dieses abzugeben sowie durch den Auftraggeber unterbreitete Angebote anzunehmen.

3. Vergütung

Alle Angebote und Preise sind freibleibend. Die Preise verstehen sich in Euro, sofern nichts anderes vereinbart ist. Alle in unseren Angeboten genannten Preise sind Nettopreise ohne Mehrwertsteuer. Bei umfangreichen Aufträgen kann eine Anzahlung oder eine Zahlung in Raten entsprechend der fertiggestellten Textmenge verlangt werden.

4. Umfang des Übersetzungsauftrags

Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung. Bei Eilaufträgen, die das Aufteilen der Leistung auf mehrere Mitarbeiter erforderlich machen, kann für eine einheitliche Terminologie keine Gewähr übernommen werden.

5. Zeitpunkt der Vertragserfüllung, Verzug

(1) Leistungsfristen werden bei Auftragsvergabe vereinbart. Eine Verbindlichkeit von Fristen entsteht nur dann, wenn eine Leistungsfrist zwischen den Parteien ausdrücklich elektronisch schriftlich als fixe Frist vereinbart ist.

(2) Eine Lieferung gilt als erfolgt, wenn die Übersetzung per Email an den Kunden abgeschickt wurde.

(3) Ein nicht erheblicher Verzug des Auftragnehmers berechtigt den Auftraggeber nicht unmittelbar zum Rücktritt vom Vertrag. Im Übrigen ist dem Auftragnehmer zunächst eine angemessene Frist zur Leistung zu gewähren, wenn er mit seiner Leistung in Verzug gerät. Erst nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist kann der Auftraggeber Rücktritt vom Vertrag verlangen.

(4) Der Auftraggeber bleibt zur Zahlung der durch den Aufragnehmer bis zur Rücktrittserklärung erbrachten Leistungen verpflichtet, soweit der Auftraggeber die bereits erbrachte Leistung als Erfüllung angenommen hat. (4) Der Auftragnehmer ist ausdrücklich zu Teilleistungen berechtigt, soweit es dem Auftraggeber zumutbar ist, Teilleistungen entgegen zu nehmen.

6. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat das Übersetzungsbüro Agora Strategy Consulting rechtzeitig über gewünschte Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Verwendungszweck, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.)

(2) Der vom Auftraggeber vorgelegte Ausgangstext muss nach den Regeln der jeweiligen Sprache verfasst sein. Bei komplizierten Fachtexten ist der Auftraggeber zur Mitwirkung bei der Abklärung der Fachterminologie verpflichtet. Ohne entsprechende Mitwirkung wird in die allgemein übliche Fachsprache übersetzt. Mängel in der Übersetzung, die auf schlecht lesbare, fehlerhafte oder unvollständige Textvorlagen oder auf fehlerhafte oder falsche Auftraggebereigene Terminologie zurückzuführen sind, fallen nicht in unseren Verantwortungsbereich. Die Kosten für eventuell vorzunehmende Nachbesserungen sind in diesem Falle vom Auftraggeber zu tragen.

(3) Der Auftraggeber benennt dem Übersetzungsbüro Agora Strategy Consulting einen qualifizierten Ansprechpartner, der uns während der gesamten Projektabwicklung unterstützt sowie von uns geliefertes Material verbindlich freigeben kann. Kann ein solcher Ansprechpartner nicht benannt werden, oder ist er während der Auftragserfüllung nicht erreichbar, verfallen alle Ansprüche des Auftraggeber in Bezug auf stilistische, formale, gestalterische und terminologische Angelegenheiten.

(4) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, stellt der Auftraggeber dem Übersetzungsbüro Agora Strategy Consulting bei Erteilung des Auftrags zur Verfügung (Terminologie des Auftraggeber, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, interne Begriffe etc.).

(5) Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder verzögerten Lieferung von Informationsmaterial und Anweisungen ergeben, gehen nicht zu Lasten des Übersetzungsbüros Agora Strategy Consulting.

(6) Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Rechte an einem Text und stellt sicher, dass eine Übersetzung angefertigt werden darf. Von entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt er das Übersetzungsbüro Agora Strategy Consulting frei.

7. Rechte des Auftraggebers bei Mängeln

(1) Erhebt der Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Tagen keine schriftlich elektronischen Einwendungen, so gilt die Übersetzung als genehmigt. Der Auftraggeber verzichtet in diesem Fall auf sämtliche Ansprüche, die ihm wegen eventueller Mängel der Übersetzung zustehen könnten.

(2) Rügt der Auftraggeber innerhalb dieser 5-Tages-Frist einen objektiv vorhandenen und nicht nur unerheblichen Mangel, so ist dieser Mangel so genau wie möglich zu beschreiben, und uns ist zunächst Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Dies gilt auch für Eilaufträge mit einer sehr kurzen Lieferfrist.

(3) Ist eine Nachbesserung nachweislich erfolglos, so hat der Auftraggeber das Recht auf Minderung oder Wandlung. Weitergehende Ansprüche, einschließlich Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung, sind ausgeschlossen.

8. Haftung

(1) Das Übersetzungsbüro Agora Strategy Consulting haftet für die mangelfreie Übersetzung des in Auftrag gegebenen Ausgangstextes in die vereinbarte Sprache und liefert die Übersetzungsarbeit im vereinbarten Dateiformat, sofern nichts anderes vereinbart als Word-Datei. Eine darüber hinaus gehende Haftung für die korrekte Weiterverarbeitung des Textes (z.B. Druck) und etwaige hierbei entstehende Fehler wird nicht übernommen.

(2) Eine Haftung des Übersetzungsbüros Agora Strategy Consulting – gleich aus welchem Rechtsgrund – tritt nur ein, wenn ein Schaden durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht worden oder auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Übersetzungsbüros Agora Strategy Consulting zurückzuführen ist. Dies gilt auch, soweit der Schaden aufgrund von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Mitarbeitern oder Beauftragten des Auftragnehmers verursacht wurde.

(3) Die Haftung ist in jedem Fall der Höhe nach auf den Wert des betreffenden Auftrages begrenzt. Das Übersetzungsbüro Agora Strategy Consulting haftet in jedem Fall nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz; die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein. Eine Rückgriffhaftung bei Schadenersatzansprüchen Dritter ist ausdrücklich ausgeschlossen.

(4) Haftet das Übersetzungsbüro Agora Strategy Consulting für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, so ist die Haftung auf denjenigen Schadenumfang begrenzt, mit dessen Entstehen das Übersetzungsbüro Agora Strategy Consulting bei Vertragsschluss aufgrund der ihm zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise rechnen musste. Der Anspruch des Auftraggebers gegen das Übersetzungsbüro Agora Strategy Consulting auf Ersatz des verursachten Schadens wird auf 2.500 EUR begrenzt; Die Haftungseinschränkungen gelten nicht bei Personenschäden.

(5) Das Übersetzungsbüro Agora Strategy Consulting haftet nicht für Schäden, die nicht in unserem technischen Verantwortungsbereich liegen, insbesondere Verzögerungen, Unterbrechungen oder fehlerhafte Übermittlung von Daten, sowie der Verlust oder die Löschung von Daten infolge der Datenübermittlung, insbesondere bedingt durch Computerviren. Bei Ausfall und länger andauernden Unterbrechungen der Datenübermittlung wird sich das Übersetzungsbüro Agora Strategy Consulting umgehend bemühen eine Fehlerbeseitigung vorzunehmen. Das Übersetzungsbüro Agora Strategy Consulting trifft durch Anti-Virus-Software hiergegen Vorkehrungen. Auch der Auftraggeber verpflichtet sich hierzu.

(6) Eine Haftung für Fehler, die auf niedrige Qualität, insbesondere Unleserlichkeit, Handschriftlichkeit sowie Unvollständigkeit oder Verspätung der Vorlagen des Auftraggebers oder dazugehöriger Teile zurückgehen, ist ausgeschlossen.

9. Geheimhaltung

(1) Das Übersetzungsbüro Agora Strategy Consulting verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die uns im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden. Wir sind jedoch berechtigt, die Texte möglichen Subunternehmern zugänglich zu machen.

(2) Angesichts der elektronischen Übermittlung von Texten und Daten sowie etwaiger anderer Kommunikation in elektronischer Form zwischen dem Auftraggeber, dem Übersetzungsbüro Agora Strategy Consulting und möglichen Erfüllungsgehilfen kann wegen der nicht auszuschließenden externen Eingriffsmöglichkeiten keine absolute Geheimhaltung vertraulicher oder geheimer Inhalte gewährleistet werden.

(3) Wenn nichts anderes vereinbart wurde, verbleiben alle Unterlagen nach Abschluss des Auftrages beim Übersetzungsbüro Agora Strategy Consulting und werden einschließlich der Übersetzungen, unter Wahrung der Vertraulichkeit und der datenschutzrechtlichen Bestimmungen aufbewahrt bzw. gespeichert.

10. Mitwirkung Dritter

(1) Das Übersetzungsbüro Agora Strategy Consulting ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter oder fachkundige Dritte heranzuziehen.

(2) Bei Heranziehung von fachkundigen Dritten hat das Übersetzungsbüro Agora Strategy Consulting dafür zu sorgen, dass sich diese zur Verschwiegenheit entsprechend Nr. 8 verpflichten.

11. Urheberrecht

(1) Soweit durch die Übersetzung ein Urheberrecht entstanden ist, behält sich das Übersetzungsbüro Agora Strategy Consulting die Übertragung des Verwertungsrechts an der Übersetzung bis zur vollständigen Vergütung vor.

(2) Wird das Übersetzungsbüro Agora Strategy Consulting aufgrund einer Übersetzung wegen einer Verletzung des Urheberrechts in Anspruch genommen oder werden Ansprüche Dritter geltend gemacht, so stellt uns der Auftraggeber in vollem Umfang von der Haftung frei.

12. Vertragsänderung

Hat der Auftraggeber nach Auftragserteilung Änderungswünsche, die nicht von der ursprünglichen vertraglichen Vereinbarung um fasst sind, ist das Übersetzungsbüro Agora Strategy Consulting berechtigt, dem Auftraggeber eine angemessene Mehrvergütung zu berechnen. Wenn die Änderungswünsche zu einer Verzögerung bei der Auftragsausführung beitragen, verlängert sich ein gegebenenfalls vereinbarter Fertigstellungstermin entsprechend.

13. Anwendbares Recht

(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.

(2) Erfüllungsort und Leistungsort ist der Sitz der beruflichen Niederlassung des Übersetzungsbüros Agora Strategy Consulting.

(3) Gerichtsstand ist der Erfüllungsort.

(4) Die Vertragssprache ist Deutsch.

14. Salvatorische Klausel

Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle einer unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung.